Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zwischen Verkäufer und der Mircal GmbH

  • 1. Geltungsbereich

    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mircal GmbH und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir (Mircal) nur bei einer schriftlichen Zustimmung an.


    1.1 Der Verkäufer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig, rechtmäßiger, uneingeschränkter Inhaber der überlassenen Wertgegenstände sein.

    1.2 Ferner versichert er rechtsverbindlich, dass die beschriebenen als auch zur Verfügung gestellten Waren weder verpfändet, übereignet, noch aus einer strafbaren Handlung stammen.

    1.3 Sollte erkennbar sein, dass seitens des Verkäufers eine arglistige Täuschung oder betrügerische Handlungsweise vorliegt, werden wir alle bis zum Erkennungszeitpunkt entstandenen Kosten unsererseits geltend machen und uns weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

  • 2. Beauftrag, Zusendung - Kosten und Risiken

    Mit Einsendung der Wertgegenstände beauftragt der Verkäufer die Mircal GmbH, ihm ein kostenloses Kaufangebot hierzu zu unterbreiten. Um diesem nachkommen zu können, wird die Ware im Mircal-Laboratorium unter größtmöglicher Sorgfalt analysiert. Sollte es notwendig sein, bspw. bei Schmuck der aus verschiedenen Materialien besteht, diesen in seine einzelnen Bestandteile zu zerlegen, erfolgt zunächst eine grobe Wertschätzung. Erst hiernach und auf Wunsch, sowie schriftlicher Zustimmung des Verkäufers werden weitere Schritte zu den genaueren Begutachtungen vorgenommen.


    2.1 Zusendungen von Zahngold, Altgold, Gold, Silber, Platin, Schmuck, Münzen und sonstigen Wertgegenständen (Valoren der Klasse II) gehen zu Risiko und Lasten des Verkäufers. Es sei denn, der Verkäufer nutzt unsere ihm kostenfrei zur Verfügung gestellten Transportunternehmen. 


    Hierzu zählen bei Werten …

    • bis 500 € die Deutsche Post / DHL
    • von 501 bis 1.000 € UPS
    • über 1.000 € bis 2,5 Mill. EUR das unsererseits beauftragte WERT-Transport Service Unternehmen. 

    In diesen Fällen tragen wir die Kosten und das entsprechende Transportunternehmen das Risiko bei Verlust oder Beschädigung der Ware entsprechend den vorgenannten Wertangaben. Diese Leistungen sind für den Verkäufer kostenfrei. Im Fall eines Sendungsverlustes muss der Verkäufer (Absender) seine Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.  


    Zudem ist es zwingend erforderlich, einen von uns in digitaler (z. B. HTML  / PDF) oder analoger Form bereitgestellten Begleitschein ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen und der vorgenannten Warenlieferung beizulegen. Neben den Personen- und Kontaktdaten beinhaltet dieser eine Kurzbeschreibung der übersandten Gegenstände u. a. Beglaubigt durch seine Unterschrift. Wir stellen das Formular als PDF zum Download bereit, legen es unseren Versandboxen bei oder der Verkäufer nutzt unser online bereitgestelltes WERT-Transport-Anforderungsformular.


    2.3 Einlieferungsnachweise: Warenbegleitschein und die Quittungen von DHL, UPS oder dem WERT-Transport Service sind die einzigen Dokumentationen des Verkäufers über seine Zusendung. Wir empfehlen daher, diese stets sorgfältig zu bewahren und immer eine Foto- oder Videodokumentation vor dem Verpacken anzufertigen und sofern vorhanden Kaufbelege, Wertgutachten etc. in Kopie der Sendung beizulegen. Im Falle des Falles sind diese hilfreich und reduzieren die Bearbeitungsdauer der Versicherungsleistungen. 


  • 3. Wareneingang, Kontrolle und Haftung

    Mit Eingang der Warensendung im Mircal-Laboratorium wird diese im Vier-Augen-Prinzip auf Beschädigung geprüft und erst geöffnet, wenn die Verpackung unbeschädigt ist. Zur Eigenkontrolle und zur Sicherheit des Verkäufers wird dieser Prozess in einem Videomitschnitt dokumentiert. 


    Werden hierbei bereits grobe Abweichungen in Bezug auf Menge, Art und Güte - offensichtlich wertlose Gegenstände wie billiger Modeschmuck - zu der dokumentierten Warensendung festgestellt, wird der Vorgang beendet und der Verkäufer per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch informiert.


    Im Anschluss erfolgt die sorgfältige Analyse der eingesandten Wertgegenstände im Kompetenzzentrum des Mircal-Laboratoriums.


    3.1 Mit dem einwandfreien und abgeglichenen Wareneingang geht die Haftung Ihrer Warensendung an die Mircal GmbH über. Sie erlischt spätestens bei der Kaufübernahme oder dem versicherten Rückversand an den Verkäufer (siehe hierzu auch Punkt 6). 

  • 4. Begutachtung, Angebot

    Entspricht die Warenlieferung in Bezug auf Menge Umfang und Art der vom Verkäufer beschriebenen Wertgegenstände diesem im Groben und Ganzen, erfolgt die sorgfältige Analyse der eingesandten Wertgegenstände im Kompetenzzentrum des Mircal-Laboratoriums (entsprechend Punkt 2. Beauftragung) sowie das individuelle Mircal-Kaufangebot an den Verkäufer klassisch per Briefpost, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch.

       

    4.1 An das jeweilige Angebot halten wir uns zwei Kalendertage nach Abgabe gebunden. Darüber hinaus kann der Verkäufer auf schriftlichen Antrag die Bedenkzeit verdoppeln. Eventuelle Kursschwankungen nach unten gehen jedoch zu seinen Lasten. Abweichungen nach oben werden nicht berücksichtigt. 

  • 5. Kaufabwicklung und Auszahlung

    Stimmt der Verkäufer dem Mircal-Angebot zu und liegen seinerseits alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Auszahlung seinem Wunsch entsprechend per Sofortüberweisung, PayPal oder Scheck in EURO. Barauszahlungen oder Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht vorgesehen.  


    Zahlungen an EUR-Bankkonten außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, sind gegen Zusendung von IBAN und BIC möglich. Eventuell anfallende Transfergebühren gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers.


    5.1 Bei Nichtannahme des Mircal-Angebotes erfolgt auf Aufforderung, spätestens aber nach sieben Kalendertagen, die Rücksendung der Ware an den Verkäufer zu Lasten von Mircal, als auch entsprechend wertversichert.


    5.2 Rückerstattungsansprüche von Transportkosten müssen vom Verkäufer gegen Vorlage der Quittungsbelege vor der Auszahlung belegt werden. Eine separate Auszahlung im Nachhinein ist aus buchhalterischen Gründen nicht möglich.


    5.3 Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Umsatzsteuerrechnung über die zum Verkauf anstehenden Wertgegenstände ausstellen. Wie bei Privatkunden auch führen wir die Zahlung nach Rechnungseingang umgehend aus.


    5.4 Mit der Annahme des Mircal-Kaufangebotes und Zahlung gehen die angebotenen Wertgegenstände in das Eigentum der Mircal GmbH über.

  • 6. Rücksendung

    Lehnt der Verkäufer das Mircal-Kaufangebot ab erfolgt der ordnungsgemäße versicherte Rücktransport an den Verkäufer. Spätestens beim Verlassen unseres Wertdepots geht die Haftung wieder an den Verkäufer oder an das beauftragte Wert-Transport-Unternehmen über. 


    6.1  Zustand und Abgleich der Warensendung muss innerhalb von 14 Werktagen durch den Verkäufer (nunmehr Empfänger) nach dem Warenempfang geprüft werden. Etwaige Defizite in Bezug auf Stückzahl, Gewicht, Umfang oder Mängel müssen unverzüglich und innerhalb dieser 14 Tage-Frist uns gegenüber schriftlich mitgeteilt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Rücksendung als einwandfrei.

  • Sonstige Bestimmungen

    7. Anwendbares Recht

    Es gilt das deutsche Recht


    8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Gerichtsstand  und Erfüllungsort unter Kaufleuten ist Neuss.


    9. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.


    Neuss, 27. Oktober 2024